AGB
Vertraulichkeit von Daten
Die Annahme dieser Vertraulichkeitserklärung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Akademie-Formaten.
Teilnehmende müssen dieser auf der Metaplan-Lernplattform aktiv zustimmen.
- Im Rahmen der Veranstaltungen der Metaplan Academy erhalten die Teilnehmenden sowie die Metaplan GmbH vertrauliche Informationen über projektbezogene Kundendaten, bei denen es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Metaplan GmbH bzw. der Unternehmen der anderen Programmteilnehmenden handeln kann.
- Beide Seiten verpflichten sich, über alle vertraulichen kundenbezogenen Informationen während und nach Beendigung der Veranstaltungen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Ferner verpflichten sich beide Parteien, alle im Rahmen der Veranstaltungen zur Kenntnis gelangten, projektbezogenen Kundendaten streng vertraulich zu behandeln. Des Weiteren werden sämtliche vertraulichen kundenbezogenen Unterlagen gegen eine Kenntnisnahme durch Unbefugte angemessen gesichert. Diese Verpflichtungen gelten sowohl zugunsten der Metaplan GmbH, der Teilnehmenden als auch zugunsten der anderen Unternehmen, deren vertrauliche Informationen zum Gegenstand der Veranstaltungen der Metaplan Academy gemacht werden.
- Beiden Seiten ist bekannt, dass keinerlei vertrauliche Informationen und/oder Daten über Kunden, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen bekannt werden, genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn, dass die jeweils betroffene Seite hierzu zuvor ihre ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis erteilt hat. Das betrifft auch Fotos, die während der Veranstaltungen gemacht werden und auf denen Teilnehmende erkennbar sind..Davon betroffen ist auch die Verbreitung solcher Fotos auf Plattformen oder in Sozialen Netzwerken. Dies gilt analog auch für die Anfertigung von Screenshots oder Video-Captures in Remote-Sessions.
- Beiden Seiten ist bekannt, dass die Metaplan-GmbH sowie die Teilnehmenden und auch die eventuell betroffenen anderen Unternehmen bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten zum Geheimnisschutz zur sofortigen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen berechtigt sind.
- Bei ganz oder teilweise remote durchgeführten Veranstaltungen stellt Metaplan begleitende Materialien in Schrift-, Bild- und Tonmaterial über eine Lernplattform zur Verfügung. Die Zugangsdaten zu dieser Plattform sind von auf der Plattform angemeldeten Teilnehmenden so zu verwahren, dass ein unbefugter Zugang durch Dritte ausgeschlossen wird.
- Die Metaplan GmbH ist berechtigt, einzelne Remote-Sessions mitzuschneiden und anderen Teilnehmenden (etwa zum Zwecke der Nach-Arbeit bei Versäumen einer Live-Teilnahme) zur Verfügung zu stellen. In Fällen der Nutzung solcher Mitschnitte trägt die Metaplan GmbH dafür Sorge, diese Inhalte in geeigneter, passwortgeschützter Form bereitzustellen. Die Teilnehmenden haben in solchen Fällen dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu diesen Aufzeichnungen ausschließlich dazu berechtigten Personen möglich ist.
Rücktritt/Stornierung vor Beginn eines Seminars bzw. mehrmoduligen Programms
Erklärt ein Teilnehmer vor Programm-/ Veranstaltungsbeginn schriftlich seinen Rücktritt, gelten folgende Kostenregelungen:
- bis 2 Monate vor Beginn des ersten Moduls werden keine Kosten berechnet
- zwischen 2 Monaten und 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird ein Drittel der Teilnahmegebühr fällig.
- ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr fällig.
Ersatzteilnehmer können jederzeit gestellt werden, sofern die schriftliche Info dem Veranstalter mindestens zwei Arbeitswochen vor Programmbeginn vorliegt und der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Die Teilnahmevoraussetzungen sind u.a. auf unserer Website www.metaplan.com spezifiziert.
Verändert der Veranstalter den Durchführungs-Modus (beispielsweise dann, wenn eine Präsenz-Veranstaltung als virtuelle Veranstaltung stattfindet) ist der Veranstalter verpflichtet, dies den Teilnehmenden bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Nach erfolgter Information hat ein/e Teilnehmer*in eine Woche Zeit, ihre Teilnahme auch im neuen Modus zu bestätigen oder ihre Teilnahme kostenfrei zu stornieren bzw. auf eine später stattfindende Veranstaltung zu verschieben.
Rücktritt/Stornierung nach Beginn eines mehrmoduligen Programms
Bei schriftlicher Kündigung eines mehrmoduligen Programms, nach Beginn des ersten Moduls, werden alle bis dahin begonnenen Module als Einzelveranstaltungen in Rechnung gestellt und ggf. mit einer bereits geleisteten Zahlung verrechnet.
Hinzu kommt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% auf die noch ausstehenden, nicht absolvierten Leistungen. Die Stornogebühr wird verrechnet, wenn der Teilnehmer die stornierten Leistungen im Programmzyklus des Folgejahres zu den dann gültigen Konditionen nachholt.
Nichtinanspruchnahme von Leistungen / Wiederholungen
Nimmt ein Teilnehmer nicht den vollen Leistungsumfang der gebuchten Veranstaltung in Anspruch, so besteht grundsätzlich für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Mehrmodulige Programme
Kann ein Teilnehmer aus beruflichen oder privaten Gründen an einem der Module nicht teilnehmen, ist dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Aus Kulanzgründen kann ein Teilnehmer beantragen, maximal ein Modul im Programmzyklus des Folgejahres ohne Zusatzkosten nachzuholen. Die bestehenden Zahlungsvereinbarungen bleiben davon unberührt.
Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist u.a. gegeben bei Höherer Gewalt, Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Veranstaltungsleiters.
Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntniserlangung des wichtigen Grundes, spätestens aber 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erklären. Der Veranstalter schlägt in diesem Fall einen Ersatztermin vor und versucht, die Teilnehmer entsprechend umzubuchen. Findet sich kein Ersatztermin oder wünscht der Teilnehmer
keine Umbuchung auf einen anderen Termin, so werden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.
Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Ansprüche auf Erstattung von Reisekosten oder Verdienstausfall bestehen nicht. Unberührt hiervon bleiben jedoch Ansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen sind.
Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr wird nach Beendigung des gebuchten Seminars bzw. Moduls, gemäß Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
Quickborn, 2020