AGB

Vertraulichkeit von Daten


Die Annahme dieser Vertraulichkeitserklärung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Akademie-Formaten.

Teilnehmende müssen dieser auf der Metaplan-Lernplattform aktiv zustimmen.


Rücktritt/Stornierung vor Beginn eines Seminars bzw. mehrmoduligen Programms

Erklärt ein Teilnehmer vor Programm-/ Veranstaltungsbeginn schriftlich seinen Rücktritt, gelten folgende Kostenregelungen:

-  bis 2 Monate vor Beginn des ersten Moduls werden keine Kosten berechnet

- zwischen 2 Monaten und 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird ein Drittel der Teilnahmegebühr fällig.

- ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr fällig.

Ersatzteilnehmer können jederzeit gestellt werden, sofern die schriftliche Info dem Veranstalter mindestens zwei Arbeitswochen vor Programmbeginn vorliegt und der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Die Teilnahmevoraussetzungen sind u.a. auf unserer Website www.metaplan.com spezifiziert.


Verändert der Veranstalter den Durchführungs-Modus (beispielsweise dann, wenn eine Präsenz-Veranstaltung als virtuelle Veranstaltung stattfindet) ist der Veranstalter verpflichtet, dies den Teilnehmenden bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Nach erfolgter Information hat ein/e Teilnehmer*in eine Woche Zeit, ihre Teilnahme auch im neuen Modus zu bestätigen oder ihre Teilnahme kostenfrei zu stornieren bzw. auf eine später stattfindende Veranstaltung zu verschieben.

Rücktritt/Stornierung nach Beginn eines mehrmoduligen Programms

Bei schriftlicher Kündigung eines mehrmoduligen Programms, nach Beginn des ersten Moduls, werden alle bis dahin begonnenen Module als Einzelveranstaltungen in Rechnung gestellt und ggf. mit einer bereits geleisteten Zahlung verrechnet.  

Hinzu kommt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% auf die noch ausstehenden, nicht absolvierten Leistungen. Die Stornogebühr wird verrechnet, wenn der Teilnehmer die stornierten Leistungen im Programmzyklus des Folgejahres zu den dann gültigen Konditionen nachholt.

Nichtinanspruchnahme von Leistungen / Wiederholungen 

Nimmt ein Teilnehmer nicht den vollen Leistungsumfang der gebuchten Veranstaltung in Anspruch, so besteht grundsätzlich für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

Mehrmodulige Programme
Kann ein Teilnehmer aus beruflichen oder privaten Gründen an einem der Module nicht teilnehmen, ist dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Aus Kulanzgründen kann ein Teilnehmer beantragen, maximal ein Modul im Programmzyklus des Folgejahres ohne Zusatzkosten nachzuholen. Die bestehenden Zahlungsvereinbarungen bleiben davon unberührt.

Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist u.a. gegeben bei Höherer Gewalt, Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Veranstaltungsleiters.


Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntniserlangung des wichtigen Grundes, spätestens aber 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erklären. Der Veranstalter schlägt in diesem Fall einen Ersatztermin vor und versucht, die Teilnehmer entsprechend umzubuchen. Findet sich kein Ersatztermin oder wünscht der Teilnehmer

keine Umbuchung auf einen anderen Termin, so werden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.


Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Ansprüche auf Erstattung von Reisekosten oder Verdienstausfall bestehen nicht. Unberührt hiervon bleiben jedoch Ansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen sind.


Zahlungsmodalitäten

Die Teilnahmegebühr wird nach Beendigung des gebuchten Seminars bzw. Moduls, gemäß Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.



Quickborn, 2020